• Unsere Reiserücktrittsversicherung

    Unsere Reiserücktrittsversicherung

    • Erstattung Ihrer Storno- und Umbuchungskosten.
    • Übernahme Ihrer Mehrkosten bei verspäteter Hinreise.
    • Kostenerstattung für eine Vielzahl versicherter Rücktrittsgründe.

Mit einer Einmal-Reiserücktrittsversicherung schützen Sie eine einzelne Reise besonders günstig. Dabei können Sie zwischen unterschiedlichen Tarifen wählen. Immer abgesichert sind dabei die Kosten für Stornierungen, Umbuchungen und bestimmte Mehrkosten. Andere Leistungen, beispielsweise den Schutz bei Reiseabbruch, können Sie gezielt ergänzen.

Was kostet die Reiserücktrittsversicherung für eine Reise?

1. Ihre Angaben

Bitte Überprüfen Sie Ihre Eingabe
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Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe.
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Achtung:

2. Ihre Produktempfehlungen

Vielen Dank für Ihre Angaben. Unsere Angebote für Sie:
Ihr einmaliger Beitrag pro Person
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Ihr einmaliger Beitrag pro Person
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Ihr einmaliger Beitrag pro Familie
Ihr einmaliger Beitrag pro Familie
Ihr einmaliger Beitrag pro Familie
Ihr einmaliger Beitrag pro Familie
Tarifleistungen
Selbstbehalt
20 % Selbstbehalt
20 % Selbstbehalt
20 % Selbstbehalt
20 % Selbstbehalt
Reiseabbruch
Versicherungsschutz
weltweit
weltweit
weltweit
weltweit
weltweit
weltweit
weltweit
weltweit
Übernahme Stornokosten
Mehrkosten bei verspäteter Hinreise
Mehrkosten bei vorzeitiger Rückreise
Mehrkosten bei verspäteter Rückreise
Umbuchungsgebühren
Ihr einmaliger Beitrag pro Person
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Ihr einmaliger Beitrag pro Familie
Ihr einmaliger Beitrag pro Familie
Ihr einmaliger Beitrag pro Familie
Ihr einmaliger Beitrag pro Familie
 
 

So helfen wir Ihnen: Vor, während und nach Ihrem Urlaub

  • Vor Ihrem Urlaub: Unsicher, wie Sie sich beispielsweise bei Krankheit verhalten sollen? Bei Fragen hilft Ihnen vor Ihrem Urlaub unser Stornokompass weiter. 
  • Während Ihres Urlaubs: Ihnen ist im Urlaub tatsächlich was zugestoßen? Unser Notfall-Service unterstützt Sie bei den nächsten Schritten – rund um die Uhr.
  • Nach Ihrem Urlaub: Zurück Zuhause? Wenn Kosten angefallen sind, können Sie nach Ihrem Urlaub den Schaden ganz einfach über unsere Online-Formulare nutzen. Wir erstatten dann Ihre Aufwände.
Was ist abgesichert Check

Was ist abgesichert?

Krankheit, Arbeitsplatzwechsel oder Schwangerschaft – Viele Gründe können Ihren Reiseantritt verhindern. In diesen Fällen springt die URV-Reiserücktrittsversicherung zum Beispiel ein: 

 

  • unerwartete schwere Erkrankung oder Tod
  • unerwartete Organspende
  • Verlust oder Wechsel des Arbeitsplatzes
  • Beginn einer Ausbildung nach der Schulzeit
  • Schwangerschaft oder plötzliche Adoption eines Kindes
  • Erkrankung oder Tod von zur Reise angemeldeten Hunden oder Katzen
  • Trennung aus häuslicher Gemeinschaft (oder Einreichung der Scheidungsklage)
  • Schaden am Eigentum durch Feuer, Sturm, Hagel usw. in Höhe von mind. 2.500 €

 

Was ist abgesichert x

Was ist nicht abgesichert?

Um den Beitrag in Grenzen zu halten, müssen wir einige Risiken vom Versicherungsschutz ausschließen. Nicht versichert sind unter anderem:

 

  • Erkrankungen, die bekannt und in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss oder vor Buchung der Reise behandelt worden sind.
  • Kosten für entgangene Urlaubsfreuden, wenn Sie zum Beispiel einen Ausflug, einen Opernabend oder den Besuch eines Fußballspiels mitgebucht haben, der ebenfalls ausfällt.
  • Schäden, die bei Abschluss des Versicherungsvertrages und/oder Buchung der Reise vorhersehbar waren – also beispielsweise eine Unfallverletzung wie ein gebrochenes Bein, die länger ausheilen muss

Downloads

Sie wollen genau wissen, was abgesichert ist und was nicht? Alle Versicherungsbedingungen und Tarifdetails finden Sie im Versicherungsschein. Alle Produkt-Infos zusammengefasst gibts in den Informationsblättern.

 

Bedingungen Reiserücktritt Einmal (PDF)

Informationsblatt RRV mit Reise-Abbruch-Schutz ohne Selbstbehalt inkl. Notfall-Service-Versicherung (PDF)

Informationsblatt RRV ohne Selbstbehalt (PDF)

Informationsblatt RRV und Reise-Abbruch-Schutz mit Selbstbehalt, inkl. Notfall-Service-Versicherung (PDF)

Informationsblatt RRV mit Selbstbehalt (PDF)

In diesen Fällen sind Sie auf Ihrer Reise geschützt:

  • Leistungsbeispiel Reiserücktrittsversicherung Ausbild und Beruf
  • Leistungsbeispiel Reiserücktrittsversicherung Familie und Recht
  • Leistungsbeispiel Reiserücktrittsversicherung Gesundheit

Fragen und Antworten zur URV Reiserücktrittsversicherung

Sie haben noch weitere Fragen? Oder benötigen weitere Informationen? Dann helfen unsere FAQ noch bestehende Unklarheiten zu beseitigen. Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Reiserücktrittsversicherung.
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?
  • Sie können Ihre Versicherung bis spätestens 30 Tage vor dem geplanten Reiseantritt abschließen. Buchen Sie kurzfristiger, also 29 Tage vor Reiseantritt oder später, so ist der Versicherungsabschluss bis zu 7 Tage nach der Buchung Ihrer Last-Minute-Reise möglich.

    Sie können Ihre Versicherung bis spätestens 30 Tage vor dem geplanten Reiseantritt abschließen. Buchen Sie kurzfristiger, also 29 Tage vor Reiseantritt oder später, so ist der Versicherungsabschluss bis zu 7 Tage nach der Buchung Ihrer Last-Minute-Reise möglich.

Welche Vorteile hat ein zusätzlicher Reiseabbruch-Schutz?
  • Wenn Sie Ihre Reise vorzeitig beenden müssen, weil Sie selbst oder eine Risikoperson erkranken, dann übernimmt die URV den anteiligen Reisepreis für die gebuchte und nicht genutzte versicherte Reiseleistung vor Ort. Zudem erhalten Sie auch die Mehrkosten für die Rückreise nach Art und Qualität der gebuchten Reise.

    Wenn Sie Ihre Reise vorzeitig beenden müssen, weil Sie selbst oder eine Risikoperson erkranken, dann übernimmt die URV den anteiligen Reisepreis für die gebuchte und nicht genutzte versicherte Reiseleistung vor Ort. Zudem erhalten Sie auch die Mehrkosten für die Rückreise nach Art und Qualität der gebuchten Reise.

Was ist zu tun, wenn ich eine Reise stornieren, umbuchen oder abbrechen muss?
  • Wenn abzusehen ist, dass Sie Ihre Reise nicht antreten können, melden Sie sich bitte unverzüglich bei Ihrem Reiseanbieter ab.

    Die entstehenden Kosten für eine Stornierung müssen Sie zunächst vorauszahlen. Bitte reichen Sie die entsprechenden Belege mit den kompletten Buchungsunterlagen, dem Versicherungsnachweis und einen Beleg bei uns ein, aus dem das Erkrankungsdatum und die Diagnose hervorgeht.

URV – Ihre Reiseversicherung

Als Reiseversicherung der öffentlichen Versicherer und Sparkassen bieten wir Ihnen seit 2001 Schutz für Ihren Urlaub. Über 4,0 Millionen Versicherte haben uns bislang ihr Vertrauen geschenkt. Egal, ob Sie eine Reise stornieren müssen oder im Urlaub krank werden – Ihren Rechnungen können Sie uns rund um die Uhr einreichen.