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Fragen und Antworten zur URV Reiserücktrittsversicherung
- Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?
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Der Versicherungsschutz besteht für ein Jahr ab Versicherungsbeginn und verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Versicherungsjahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat vor Versicherungsende in Textform gekündigt wird. Sollten Sie während dieser Zeit dauerhaft aus Deutschland auswandern, endet damit der Versicherungsschutz vorzeitig.
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- Was, wenn meine Versicherungssumme für eine gebuchte Reise nicht ausreicht?
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Falls Sie bereits eine Jahresversicherung bei der URV abgeschlossen haben, kann die Versicherungssumme durch den Abschluss einer separaten Reise-Rücktrittskosten-Versicherung für diese eine Reise aufgestockt werden.
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- Was ist zu tun, wenn ich eine Reise stornieren, umbuchen oder abbrechen muss?
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Wenn abzusehen ist, dass Sie Ihre Reise nicht antreten können, melden Sie sich bitte unverzüglich bei Ihrem Reiseanbieter ab.
Die entstehenden Kosten für eine Stornierung müssen Sie zunächst vorauszahlen. Bitte reichen Sie die entsprechenden Belege mit den kompletten Buchungsunterlagen, dem Versicherungsnachweis und einen Beleg bei uns ein, aus dem das Erkrankungsdatum und die Diagnose hervorgeht.
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- Wo kann ich mir die Tarifdetails und Versicherungsbedingungen herunterladen?
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Alle Versicherungsbedingungen und Tarifdetails finden Sie im Versicherungsschein. Alle Produkt-Infos zusammengefasst gibts im Informationsblatt.
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Unsicher, wie Sie sich beispielsweise bei Krankheit verhalten sollen? Bei Fragen hilft Ihnen vor Ihrem Urlaub unser Stornokompass weiter.
Ihnen ist im Urlaub tatsächlich was zugestoßen? Unser Notfall-Service unterstützt Sie bei den nächsten Schritten – rund um die Uhr.
Zurück Zuhause? Wenn Kosten angefallen sind, können Sie nach Ihrem Urlaub den Schaden ganz einfach über unsere Online-Formulare nutzen. Wir erstatten dann Ihre Aufwände.