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Fragen und Antworten zur URV Reiserücktrittsversicherung
- Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?
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Der Versicherungsschutz besteht für ein Jahr ab Versicherungsbeginn und verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Versicherungsjahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat vor Versicherungsende in Textform gekündigt wird. Sollten Sie während dieser Zeit dauerhaft aus Deutschland auswandern, endet damit der Versicherungsschutz vorzeitig.
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- Was, wenn meine Versicherungssumme für eine gebuchte Reise nicht ausreicht?
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Falls Sie bereits eine Jahresversicherung bei der URV abgeschlossen haben, kann die Versicherungssumme durch den Abschluss einer separaten Reise-Rücktrittskosten-Versicherung für diese eine Reise aufgestockt werden.
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- Was ist zu tun, wenn ich eine Reise stornieren, umbuchen oder abbrechen muss?
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Wenn abzusehen ist, dass Sie Ihre Reise nicht antreten können, melden Sie sich bitte unverzüglich bei Ihrem Reiseanbieter ab.
Die entstehenden Kosten für eine Stornierung müssen Sie zunächst vorauszahlen. Bitte reichen Sie die entsprechenden Belege mit den kompletten Buchungsunterlagen, dem Versicherungsnachweis und einen Beleg bei uns ein, aus dem das Erkrankungsdatum und die Diagnose hervorgeht.
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- Wo kann ich mir die Tarifdetails und Versicherungsbedingungen herunterladen?
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Alle Versicherungsbedingungen und Tarifdetails finden Sie im Versicherungsschein. Alle Produkt-Infos zusammengefasst gibts im Informationsblatt.
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- Wie sollte ich im Schadenfall vorgehen?
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Grundsätzlich ist es richtig, wenn Sie uns möglichst schnell über einen Schaden- oder Leistungsfall informieren. Nehmen Sie im besten Fall unverzüglich mit uns Kontakt auf, wenn Sie durch einen versicherten Grund eine Reise stornieren müssen oder eine ärztliche Behandlung erforderlich wird.
Wir wissen: Insbesondere eine Stornierung ist nicht immer so leicht, wie es auf den ersten Blick klingt. Oft ist nicht klar, wie sich eine Situation entwickelt und wie gefährdet Ihre Reise tatsächlich ist. In diesem Fall unterstützt Sie unsere telefonische Stornoberatung – und nimmt Ihnen zwar nicht die Sorgen aber zumindest die Ungewissheit. Machen Sie sich das Leben einfach und kontaktieren Sie im Zweifelsfall unsere Service-Mitarbeiter vom Stornokompass.
Erfahren Sie mehr über den StornokompassWenn der Schaden- oder Leistungsfall eingetreten ist, dann ist es erforderlich, dass Sie als versicherte Person die Situation schildern und nachweisen, damit wir Ihre Ansprüche aus der Versicherung regulieren können. Hierbei ist auch der Schadensumfang darzulegen und soweit möglich nachzuweisen. Unsere online Schadenmeldungen führen Sie hier Schritt für Schritt zum Ziel.
Reiserücktritt – Schaden melden
Leistungsantrag Auslandskrankenversicherung
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Unsicher, wie Sie sich beispielsweise bei Krankheit verhalten sollen? Bei Fragen hilft Ihnen vor Ihrem Urlaub unser Stornokompass weiter.
Ihnen ist im Urlaub tatsächlich was zugestoßen? Unser Notfall-Service unterstützt Sie bei den nächsten Schritten – rund um die Uhr.
Zurück Zuhause? Wenn Kosten angefallen sind, können Sie nach Ihrem Urlaub den Schaden ganz einfach über unsere Online-Formulare nutzen. Wir erstatten dann Ihre Aufwände.