• Objektschutz online abschließen

    Objektschutz online abschließen

    • Wir sichern den Reiserücktritt bei der Miete von Ferienhäuser, Wohnmobile, Mietwagen und Hausboote ab.
    • Wir zahlen Ihre Stornokosten.
    • Sie sind vor Umbuchungskosten geschützt.

Wenn Sie eine bereits geplante Reise absagen müssen, fallen nicht nur Storno- oder Umbuchungskosten für Flüge oder Hotels an. Teuer wird es auch, wenn Sie eine Ferienwohnung, einen Mietwagen oder ein Hausboot reserviert haben. Mit unserem Objektschutz sichern Sie Reisen ab, bei denen die Reisekosten größtenteils für genau solche Mietobjekte anfallen.

 

Ihre Vorteile:

 

  • Sie erhalten die gleichen Leistungen der Reiserücktrittsversicherung mit zusätzlicher Absicherung von Mietobjekten.
  • Neben der Miete sind auch weitere Reisekosten geschützt.
  • Der Preis ist vom Gesamt-Reisepreis abhängig – und nicht vom Alter und der Anzahl der mitreisenden Personen oder von den Mietkosten.

    Dadurch sparen Sie am Ende und haben mehr Geld für Ihre Reise übrig!

Was kostet der URV Objektschutz?

1. Ihre Angaben

Hinweis

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2. Ihre Produktempfehlungen

Vielen Dank für Ihre Angaben. Unsere Angebote für Sie:
Ihr einmaliger Beitrag für alle Reisenden insgesamt
Ihr einmaliger Beitrag für alle Reisenden insgesamt
Ihr einmaliger Beitrag für alle Reisenden insgesamt
Ihr einmaliger Beitrag für alle Reisenden insgesamt
Reiserücktritt Objektschutz ohne Reiseabbruch
Reiserücktritt Objektschutz ohne Reiseabbruch
Reiserücktritt Objektschutz mit Reiseabbruch
Reiserücktritt Objektschutz mit Reiseabbruch
Tarifleistungen
Selbstbehalt
20 % Selbstbehalt
kein Selbstbehalt
20 % Selbstbehalt
kein Selbstbehalt
Absicherung von Stornokosten
Absicherung von Umbuchungskosten
Reiseabbruch
Ihr einmaliger Beitrag für alle Reisenden insgesamt
Ihr einmaliger Beitrag für alle Reisenden insgesamt
Ihr einmaliger Beitrag für alle Reisenden insgesamt
Ihr einmaliger Beitrag für alle Reisenden insgesamt
Reiserücktritt Objektschutz ohne Reiseabbruch
Reiserücktritt Objektschutz ohne Reiseabbruch
Reiserücktritt Objektschutz mit Reiseabbruch
Reiserücktritt Objektschutz mit Reiseabbruch
Was ist abgesichert?

Was ist abgesichert?

Krankheit, Arbeitsplatzwechsel oder Schwangerschaft – viele Gründe können Ihren Reiseantritt verhindern. Wenn Sie wissen wollen, welche Fälle abgesichert sind, finden Sie hier eine Auswahl von Ereignissen, in denen die URV Reiserücktrittsversicherung einspringt:

  • unerwartete schwere Erkrankung oder Tod
  • unerwartete Organspende
  • Verlust oder Wechsel des Arbeitsplatzes
  • Beginn einer Ausbildung nach der Schulzeit
  • Schwangerschaft oder plötzliche Adoption eines Kindes
Was ist nicht abgesichert?

Was ist nicht abgesichert?

Umgekehrt gibt es auch Dinge, die wir leider nicht abdecken können und die somit nicht in der Versicherung enthalten sind. Dazu gehören beispielsweise:

  • Erkrankungen, die bekannt und in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss oder vor Buchung der Reise behandelt worden sind
  • Kosten für entgangene Urlaubsfreuden, wenn Sie zum Beispiel einen Ausflug, einen Opernabend oder den Besuch eines Fußballspiels mitgebucht haben, der ebenfalls ausfällt
  • Schäden, die bei Abschluss des Versicherungsvertrages und/oder Buchung der Reise vorhersehbar waren – also beispielsweise eine Unfallverletzung wie ein gebrochenes Bein, die länger ausheilen muss

Wann lohnt sich der Objektschutz?

Beispiel 1 - Ski-Urlaub mit Freunden

Sie planen mit Freunden einen Skiurlaub in Österreich für zehn Tage. Ihre gesamten Reisekosten belaufen sich auf 3.000 Euro

 

1. 1.000 Euro zahlen Sie für ein Wohnmobil, mit dem Sie von Deutschland aufbrechen und einige Tage an unterschiedlichen Orten in Österreich verbringen.

2. Von den restlichen 2.000 Euro mieten Sie ein Chalet direkt an der Piste.

 

Ihr Gesamtreisepreis setzt sich ausschließlich aus Kosten für Mietobjekte zusammen. Sie können darum den URV Objektschutz anstelle einer Reiserücktrittversicherung abschließen. Wenn Sie die Absicherung ohne Selbstbehalt wählen, sparen Sie dabei 36 Euro.

leistungsbeispiel_skiurlaub

Beispiel 2 - Rundreise durch Thailand

Sie machen eine zweiwöchige Rundreise durch Thailand. Insgesamt geben Sie für Ihre Reise 4.000 Euro aus.

 

1. 3.000 Euro zahlen Sie für Flüge und Hotels.

2. 1.000 Euro betragen die Kosten für eine gecharterte Yacht, mit der Sie vier Tage Inselhopping planen.

 

Insgesamt zahlen Sie mehr Geld für Flüge und Hotelkosten als für Mietobjekte. Sie können diese Reise darum leider nicht über den URV Objektschutz versichern und sollten stattdessen eine Reiserücktrittversicherung abschließen.

leistungsbeispiel_thailand

In diesen Fällen sind Sie auf Ihrer Reise geschützt:

  • Leistungsbeispiel Reiserücktrittsversicherung Ausbild und Beruf
  • Leistungsbeispiel Reiserücktrittsversicherung Familie und Recht
  • Leistungsbeispiel Reiserücktrittsversicherung Gesundheit

Fragen und Antworten zur URV Reiserücktrittsversicherung

Sie haben noch weitere Fragen? Oder benötigen weitere Informationen? Dann helfen unsere FAQ noch bestehende Unklarheiten zu beseitigen. Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Reiserücktrittsversicherung.
Was gilt als Objekt?
  • Als Objekt bezeichnen wir gebuchte Mietobjekte wie zum Beispiel
    • Ferienhäuser, -wohnungen
    • Wohnmobile 
    • Mietwagen
    • Hausboote
    • gecharterte Jachten
    • Autoreisezüge und Fähren (gebuchte Plätze)
     
Wann kann ich den Objekttarif abschließen?
  • Wenn Sie zum Beispiel ein Ferienhaus, eine Ferienwohnung, ein Wohnmobil oder ein Hausboot ohne An- oder Abreise gemietet haben, können Sie den URV Objekttarif abschließen.
Wann ist der Preis des Objektes wichtig?
  • Wenn sich der Reisepreis vor allem durch die Kosten für das Objekt ergibt, also zum Beispiel durch Ihr Ferienhaus, spielt die Anzahl der Reisenden keine Rolle mehr. Für den Abschluss des Objektsschutzes ist dann nur noch der Preis des Objekts wichtig.
Kann ich mir die Tarifdetails und Versicherungsbedingungen herunterladen?

So helfen wir Ihnen: Vor, während und nach Ihrem Urlaub

Vor Ihrem Urlaub:
Unsicher, wie Sie sich beispielsweise bei Krankheit verhalten sollen? Bei Fragen hilft Ihnen vor Ihrem Urlaub unser Stornokompass weiter.
Während Ihres Urlaubs:
Ihnen ist im Urlaub tatsächlich was zugestoßen? Unser Notfall-Service unterstützt Sie bei den nächsten Schritten – rund um die Uhr.
Nach Ihrem Urlaub:
Zurück Zuhause? Wenn Kosten angefallen sind, können Sie nach Ihrem Urlaub den Schaden ganz einfach über unsere Online-Formulare nutzen. Wir erstatten dann Ihre Aufwände.

So helfen wir Ihnen: Vor, während und nach Ihrem Urlaub

  • Vor Ihrem Urlaub: Unsicher, wie Sie sich beispielsweise bei Krankheit verhalten sollen? Bei Fragen hilft Ihnen vor Ihrem Urlaub unser Stornokompass weiter. 
  • Während Ihres Urlaubs: Ihnen ist im Urlaub tatsächlich was zugestoßen? Unser Notfall-Service unterstützt Sie bei den nächsten Schritten – rund um die Uhr.
  • Nach Ihrem Urlaub: Zurück Zuhause? Wenn Kosten angefallen sind, können Sie nach Ihrem Urlaub den Schaden ganz einfach über unsere Online-Formulare nutzen. Wir erstatten dann Ihre Aufwände.

URV – Ihre Reiseversicherung

Als Reiseversicherung der öffentlichen Versicherer und Sparkassen bieten wir Ihnen seit 2001 Schutz für Ihren Urlaub. Über 4,0 Millionen Versicherte haben uns bislang ihr Vertrauen geschenkt. Egal, ob Sie eine Reise stornieren müssen oder im Urlaub krank werden – Ihren Rechnungen können Sie uns rund um die Uhr einreichen.