Ihre Schadenunterlagen online zur URV schicken

Um Ihren Schaden der URV zu melden, gibt es einen besseren Weg als den Postversand. Statt Papierkram und dicker Briefumschläge können Sie ein schlankes Online-Formular nutzen. Tragen Sie einfach die betreffenden Informationen ein und hängen Sie die nötigen Unterlagen an. Für alle Versicherungen der URV – ob Reiserücktritt, Gepäckverlust oder Krankheitsfall – finden Sie die passende Möglichkeit zur Schadenmeldung oder zum Leistungsantrag.

Schadenmeldung Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung

Schadenmeldung als PDF

Zur Online-Schadenmeldung

 

Schadenmeldung Reisegepäckversicherung

Schadenmeldung als PDF

Zur Online-Schadenmeldung

 

Leistungsantrag Auslandskrankenversicherung

Leistungsantrag als PDF

Zur Online-Schadenmeldung

 

Fragen und Antworten zur Schadenmeldung

Sie haben noch weitere Fragen? Oder benötigen weitere Informationen? Dann helfen unsere FAQ noch bestehende Unklarheiten zu beseitigen. Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Schadenmeldung.

Wie sollte ich im Schadenfall vorgehen?
  • Grundsätzlich ist es richtig, wenn Sie uns möglichst schnell über einen Schaden- oder Leistungsfall informieren. Nehmen Sie im besten Fall unverzüglich mit uns Kontakt auf, wenn Sie durch einen versicherten Grund eine Reise stornieren oder umbuchen müssen.
    Wir wissen: Das ist nicht immer so leicht, wie es auf den ersten Blick klingt. Oft ist nicht klar, wie sich eine Situation entwickelt und wie gefährdet Ihre Reise tatsächlich ist. In diesem Fall unterstützt Sie unsere telefonische Stornoberatung – und nimmt Ihnen zwar nicht die Sorgen aber zumindest die Ungewissheit. Machen Sie sich das Leben einfach und kontaktieren Sie im Zweifelsfall unsere Service-Mitarbeiter vom Stornokompass.
    Erfahren Sie mehr über den Stornokompass.
    Wenn der Schaden- oder Leistungsfall eingetreten ist, dann ist es erforderlich, dass Sie als versicherte Person die Situation schildern und nachweisen, damit wir Ihre Ansprüche aus der Versicherung regulieren können. Hierbei ist auch der Schadensumfang darzulegen und soweit möglich nachzuweisen. Unsere online Schadenmeldungen führen Sie hier Schritt für Schritt zum Ziel.
Auf welchem Weg kann meine Schadenmeldung erfolgen?
Welche Unterlagen muss ich mit der Schadenmeldung einreichen?
  • Um Ihren Schaden- oder Leistungsfall bearbeiten zu können, brauchen wir eine Reihe von Unterlagen von Ihnen. Wir benötigen diese Unterlagen als Anlage zur Schadenmeldung, da Sie uns als Nachweis für den Eintritt des Versicherungsfalls dienen und die von Ihnen geltend gemachten Kosten und Leistungen belegen. Ohne diese Unterlagen ist uns eine Regulierung Ihres Schadens leider nicht möglich.
    Bitte fügen Sie Ihrer Schadenmeldung daher immer folgende Unterlagen bei:
    • Versicherungsnachweis
    • Buchungsbestätigung
    • Nachweis über den Eintritt des Versicherungsfalls
    • Rechnungen und Belege über die entstandenen Kosten
    Unseren online Formularen können Sie diese Unterlagen auch in elektronischer Form anfügen.
    Um den Eintritt des Versicherungsfalls nachzuweisen, sind je nach Grund für die Stornierung der Reise unterschiedliche Anlagen geeignet. Für die üblichen versicherten Gründe sind dies z. B. folgende Unterlagen:
    • Als Nachweis für eine akute oder schwere Erkrankung fügen Sie bitte ein ausführliches Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten bei. Bei einer psychischen Erkrankung benötigen wir ein ausführliches Attest vom behandelnden Facharzt für Psychiatrie.
    • Als Nachweis für einen Unfall fügen Sie bitte ein ausführliches Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten bei.
    • Als Nachweis für einen Todesfall fügen Sie bitte eine Kopie der Sterbeurkunde bei.
    • Als Nachweis für die Feststellung einer Schwangerschaft schicken Sie bitte eine Bescheinigung des Arztes, aus der das Datum der Schwangerschaftsfeststellung hervorgeht. Bei Schwangerschaftskomplikationen fügen Sie bitte ein ausführliches Attest des behandelnden Arztes bei.
    • Als Nachweis für einen Arbeitsplatzwechsel fügen Sie bitte eine Kündigungsbestätigung des bisherigen Arbeitgebers und eine Kopie des Arbeitsvertrages des neuen Arbeitgebers bei.
    • Als Nachweis für eine Kündigung fügen Sie bitte das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers bei. Daraus sollte ersichtlich sein, dass es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt.
    • Als Nachweis für die Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses fügen Sie bitte den Aufhebungsbescheid der Agentur für Arbeit und eine Kopie des neuen Arbeitsvertrags bei.
    • Als Nachweis für einen Schaden am Eigentum fügen Sie bitte eine Polizeimeldung oder die Schadenmeldung des Gebäudeversicherers oder Ähnliches bei. Als erheblich gilt ein Schaden am Eigentum, wenn die Schadenhöhe mindestens 2.500 EUR beträgt.
    Für ärztliche Bescheinigungen nutzen Sie bitte wenn möglich unseren Vordruck (Ärztliche Bescheinigung (PDF)). Wir akzeptieren in der Regel auch ärztliche Atteste, die nicht dieser Vorlage entsprechen, sofern alle für uns wesentlichen Informationen daraus ersichtlich sind. Gerade bei akuten Krankheitsfällen ist dies meist unkritisch. Bei schweren Erkrankungen oder wenn Vorerkrankungen vorliegen, empfehlen wir Ihnen Ihrem behandelnden Arzt unseren Vordruck vorzulegen.
    Bei Leistungen aus der Auslandskrankenversicherung beachten Sie bitte, dass aus den mitgeschickten Unterlagen immer die Namen der behandelten Personen, die Krankheitsbezeichnung, die Behandlungsdaten und die einzelnen ärztlichen Leistungen, sowie bei Rezepten das verordnete Medikament, der Preis und der Stempel der Apotheke deutlich hervorgehen.
Wie erreiche ich Hilfe im Notfall?
  • Bei Notfällen im Urlaub steht Ihnen unser 24-Stunden-Notfall-Service zur Seite. Wenn Sie unmittelbar Hilfe vor Ort benötigen, dann wenden Sie sich telefonisch an unsere jederzeit erreichbare Notfall-Hotline. Unsere Service-Mitarbeiter helfen Ihnen schnell und unbürokratisch.

URV – Ihre Reiseversicherung

Als Reiseversicherung der öffentlichen Versicherer und Sparkassen bieten wir Ihnen seit 2001 Schutz für Ihren Urlaub. Über 4,0 Millionen Versicherte haben uns bislang ihr Vertrauen geschenkt. Egal, ob Sie eine Reise stornieren müssen oder im Urlaub krank werden – Ihren Rechnungen können Sie uns rund um die Uhr einreichen.